Die Evangelische Allianz Osnabrück ist kein eingetragener Verein. Leitungsteam und Delegierte arbeiten in vollem Umfang ehrenamtlich. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Spenden können über die Mitgliedsgemeinden eingereicht und quittiert werden.
Ordnung der EAO
1. Grundlage
Die Evangelische Allianz Osnabrück (EAO) schließt sich in allen Punkten der „Glaubensbasis der Evangelischen Allianz Deutschland“ (EAD) an und ist damit eine ihrer Orts-Allianzen.
2. Beschreibung
1. Die Evangelische Allianz Osnabrück ist ein Netzwerk. In ihr arbeiten Vertreter von Gemeinden und Werken sowie auch Einzelpersonen mit, die das geistliche Anliegen der Evangelischen Allianz Deutschland bejahen.
2. Die EAO versucht auf der Glaubensbasis der EAD, die verschiedenen Gemeinden in ihren gemeinsamen christlichen Anliegen zusammenzuführen, ohne ihre unterschiedlichen theologischen Erkenntnisse aufzuheben. Jedes beteiligte Mitglied soll sich in der Öffentlichkeit hinter die Anliegen der Evangelischen Allianz stellen.
3. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit.
3. Zweck der EAO
1. Zielsetzung der EAO ist vorrangig die Stärkung der geistlichen Gemeinschaft unter den Mitgliedern durch Gebet und Austausch.
2. Weiterhin das gemeinsame Glaubenszeugnis in der Öffentlichkeit.
3. sowie gemeinsame prophetische, missionarische und diakonische Aufgaben in der Stadt Osnabrück.
4. Diakonische Aufgaben, die nicht in Konkurrenz zu Aktionen und Projekten einzelner Gemeinden stehen, und/oder von niemand anderem in Angriff genommen werden, können zum besonderen Aufgabenbereich der EAO gehören. Damit wird bezeugt, dass auch in der EAO Wort und Tat zusammengehören.
4. Delegiertenversammlung
1. Gemeinden und Werke entsenden aus ihren Reihen Delegierte in die Delegiertenversammlung, von denen jeweils zwei stimmberechtigt sind. Dabei soll Werken und Institutionen besondere Aufmerksamkeit gegeben werden, die der missionarischen Jugendarbeit dienen.
2. Die Delegiertenversammlung tagt in der Regel öffentlich. Zu bestimmten Problemen (z.B. Personalfragen) kann das Leitungsteam die Nichtöffentlichkeit beschließen.
3. Die Sitzungstermine werden in geeigneter Form (auch digital) in den Gemeinden und Werken bekannt gegeben.
4. Von den Sitzungen werden Ergebnisprotokolle angefertigt, die bei der jeweils nächsten Delegiertenversammlung bestätigt werden.
5. Leitung
1. Die Delegiertenversammlung wählt aus ihren eigenen Reihen (auf Antrag in geheimer Wahl) ein mindestens vierköpfiges Leitungsteam, inklusive Schriftführer und Kassenwart. Bei entspr. Bedarf können weitere Leitungsteamer/innen aus der Mitgliederschaft dazugewählt werden (z.B. als Jugendbeauftragte).
2. Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
3. Bei öffentlichen Angelegenheiten wird die EAO nach Abstimmung im Leitungsteam durch ein/e oder mehrere Teamer/innen vertreten.
Osnabrück, 23. Februar 2017, aktualisiert am 13. April 2023
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